Streuwagen-Einsatz am Morgen: Person in JaWi-Arbeitsjacke streut den Gehweg vor Wohnhäusern

Schneeräumung · Streuarbeiten · Räumpflicht-Übernahme

Winterdienst im Havelland und Berlin-West

JaWi übernimmt die Durchführung Ihrer Räum- und Streupflicht: zuverlässig, haftpflichtversichert, mit einem festen Ansprechpartner aus Wustermark. Für Hausverwaltungen, WEG, Gewerbe und private Eigentümer.

Winterdienst 2026/27

Die Räum- und Streupflicht gilt, sobald Schnee liegt oder Glätte auftritt. Wer früh anfragt, geht mit Besichtigung und Festpreis-Angebot vorbereitet in die Saison.

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Sobald der erste Schnee fällt, beginnt die Pflicht: Gehwege am Grundstück müssen geräumt und gestreut sein, auch wenn Sie im Büro sitzen oder im Urlaub sind. Wer die Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, riskiert bei einem Glätteunfall Schadensersatzforderungen. Winterdienst regelt man deshalb besser nicht nebenbei.

Wir sind Hendrik Wipper und Philipp Janetzki aus Wustermark — Hendrik führt den Betrieb als Inhaber, wir beide machen die Arbeit. Als fester Schneeräumdienst im Havelland, in Berlin-West und in Potsdam übernehmen wir Schneeräumung, Streuarbeiten und die Durchführung Ihrer Räum- und Streupflicht. Sie bekommen ein individuelles Festpreis-Angebot, kostenlos, und einen Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt.

Streuwagen mit Streugut auf einem verschneiten Gehweg in einer Wohnstraße

Rechtslage

Verkehrssicherungspflicht: Wer muss wann räumen?

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Schnee und Glätte auf den angrenzenden Gehwegen zu beseitigen. Das ist die Verkehrssicherungspflicht. Stürzt dort jemand, kann der Eigentümer für den Schaden haften.

Wann geräumt sein muss, regelt die jeweilige Kommune. Üblich in der Region: Werktags müssen Gehwege ab ca. 7 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen ab ca. 9 Uhr. Maßgeblich ist immer die örtliche Satzung: Falkensee hat eine eigene, in Berlin gilt das Straßenreinigungsgesetz (StrReinG), in Brandenburg das BbgStrG.

Die Durchführung der Räum- und Streupflicht können Sie per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen. Eine eingeschränkte Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer, das Schippen und Streuen selbst aber nicht mehr. Diese Übernahme ist der Kern unseres Winterdienstes.

Saisonpauschale oder Bedarfsvertrag?

Bei der Objektaufnahme besprechen wir, welches Modell zu Ihrem Objekt passt. Für beide Varianten bekommen Sie klare Zahlen: ein individuelles Festpreis-Angebot, kostenlos und unverbindlich.

Saisonpauschale

Bei der Saisonpauschale zahlen Sie einen festen Betrag für die ganze Wintersaison. Der Preis bleibt bei diesem Abrechnungsmodell gleich, egal wie oft es schneit. Das macht die Kosten planbar und ist die übliche Wahl für Hausverwaltungen, WEG und Gewerbeobjekte, die ihr Budget vorab festlegen müssen.

Bedarfsvertrag

Beim Bedarfsvertrag rechnen wir je Einsatz ab: Es fällt nur dann etwas an, wenn geräumt oder gestreut wird. Das passt zu kleineren Privatgrundstücken und zu Eigentümern, die das Wetter-Risiko selbst tragen wollen.

So läuft es ab

Drei Schritte von der Anfrage bis zum ersten Einsatz:

  1. 01

    Objektaufnahme: Wir sehen uns Ihr Grundstück an. Flächen, Zugänge, Besonderheiten, Streugut-Bedarf.

  2. 02

    Festpreis-Angebot: Sie erhalten ein individuelles Angebot, kostenlos und unverbindlich, wahlweise als Saisonpauschale oder Bedarfsvertrag.

  3. 03

    Winterdienst über die Saison: Wir räumen und streuen auf den vereinbarten Flächen und übernehmen die Durchführung Ihrer Räum- und Streupflicht.

Frisch geräumter Gehweg in einer verschneiten Vorstadt-Wohnstraße am Morgen

Warum JaWi

Versichert und verlässlich

Beim Winterdienst geht es um Haftung und um frühe Uhrzeiten. Deshalb arbeiten wir haftpflichtversichert: Steht die Arbeit an, steht ein haftpflichtversicherter Betrieb dahinter.

Ihre Ansprechpartner sind Hendrik Wipper und Philipp Janetzki, mit kurzen Wegen nach Wustermark, Falkensee, Nauen, Brieselang, Dallgow-Döberitz, Schönwalde-Glien, Spandau und Potsdam. Wir arbeiten zuverlässig, gründlich und mit einem Blick fürs Detail, fair und transparent im Angebot.

Versicherung
Haftpflichtversichert
Angebot
Individueller Festpreis
Besichtigung
Kostenlose Objektaufnahme
Inhaber
Hendrik Wipper

Was kostet Winterdienst? Die Marktlage im Überblick

Kaum ein Winterdienst nennt öffentlich Preise. Die Spannen im Netz sind zudem schwer vergleichbar: mal pro Quadratmeter, mal je Einsatz, mal pro Monat, mal pro Saison. Zur Orientierung haben wir Marktspannen aus öffentlichen Quellen zusammengetragen:

Marktspannen Winterdienst nach Abrechnungsmodell (öffentliche Quellen und eigene Marktauswertung, Stand 08/2026)
ModellMarktspanneQuelle
Saisonpauschale350–850 € / Saisonmeister-job.de (Ratgeber, SERP 08/2026)
Saisonpauschale Einfamilienhaus (~150 m²)400–600 € / SaisonMarktrecherche Norex 2026 (interne Auswertung)
Komplett-Beispiel Spandau (Pauschale + 25 Einsätze + Streugut)1.290 € / Saisonmdl-group.de (öffentliche Beispielrechnung)
Je Einsatz (kleine Fläche)60–160 € / Räumungmeister-job.de
Je Quadratmeter0,50–2,50 € / m²heimkapital.de
Bereitschaftspauschale (ländlich–städtisch)20–80 € / Monatmy-hammer.de
Alle Beträge sind Marktspannen fremder Quellen, keine Preise von JaWi.

Quellen: öffentliche Ratgeber- und Anbieterseiten sowie Marktrecherche Norex, Stand August 2026.

Ohne Blick aufs Grundstück gibt es keine seriöse Zahl. Deshalb nehmen wir Ihr Objekt auf, und Sie erhalten ein individuelles Festpreis-Angebot, kostenlos: eine Zahl, die für Ihr Grundstück gilt.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Was kostet ein Winterdienst?

Das hängt von Fläche, Lage und Vertragsmodell ab. Im Netz kursieren Spannen pro Quadratmeter, je Einsatz, pro Monat oder pro Saison, die sich kaum vergleichen lassen. Eine Übersicht der Marktspannen mit Quellen finden Sie in der Marktübersicht weiter oben auf dieser Seite. Für Ihr Grundstück erstellen wir nach einer kurzen Objektaufnahme ein individuelles Festpreis-Angebot, kostenlos und unverbindlich.

Wer haftet, wenn nicht geräumt ist?

Grundsätzlich der Grundstückseigentümer: Ihn trifft die Verkehrssicherungspflicht für die angrenzenden Gehwege. Stürzt dort jemand auf Schnee oder Glätte, drohen Schadensersatzforderungen. Die Durchführung der Räum- und Streupflicht lässt sich per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen; eine eingeschränkte Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer bestehen. Diese Übernahme ist der Kern unseres Winterdienstes.

Lohnt sich die Saisonpauschale, wenn es kaum schneit?

Die Saisonpauschale ist ein Planungsmodell: ein fester Betrag für die ganze Saison, unabhängig davon, wie oft tatsächlich geräumt wird. In milden Wintern zahlen Sie damit rechnerisch mehr pro Einsatz, in schneereichen deutlich weniger, dafür bleibt Ihr Budget ohne Überraschungen. Wer das Wetter-Risiko selbst tragen will, wählt den Bedarfsvertrag mit Abrechnung je Einsatz.

Muss ich im Urlaub selbst für geräumte Wege sorgen?

Ja, die Räum- und Streupflicht besteht auch, wenn Sie verreist, krank oder beruflich unterwegs sind. Eigentümer müssen dann selbst eine Vertretung organisieren, sonst bleibt die Haftung bei ihnen. Ein fester Winterdienst löst genau dieses Problem: Die Durchführung ist für die ganze Saison vertraglich geregelt, egal ob Sie zu Hause sind oder nicht.

Ab wann muss morgens geräumt sein?

Das regelt die jeweilige Kommune in ihrer Satzung. Üblich in der Region: Werktags müssen Gehwege ab ca. 7 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen ab ca. 9 Uhr. Maßgeblich ist immer die örtliche Regelung: Falkensee hat eine eigene Satzung, in Berlin gilt das Straßenreinigungsgesetz. Bei der Objektaufnahme klären wir, welche Zeiten für Ihr Grundstück gelten.

Gehören Streuarbeiten zum Winterdienst dazu?

Streuarbeiten gehören bei uns zum Winterdienst dazu. Welches Streumittel auf Ihren Flächen sinnvoll und örtlich zulässig ist und wie das Streugut im Vertrag berücksichtigt wird, klären wir bei der Objektaufnahme. So enthält das Festpreis-Angebot alles, was Sie für die Saison brauchen, ohne versteckte Posten.

Arbeitet ihr für private Eigentümer und für Gewerbe?

Beides. Unser Winterdienst richtet sich an Hausverwaltungen, WEG und Gewerbeobjekte ebenso wie an private Eigentümer, vom Gehweg am Einfamilienhaus bis zum Hof mit Zufahrten und Stellplätzen. Das Einsatzgebiet reicht von Wustermark über Falkensee, Nauen, Brieselang und Dallgow-Döberitz bis nach Spandau und Potsdam. Für größere Objekte finden Sie Details auf unserer Gewerbe-Seite.

Winterdienst vor Ort

Für die vier Orte mit eigener Nachfrage haben wir die Details – Räumzeiten, Satzungslage, Einsatzlogik – auf eigenen Seiten zusammengefasst.

Zum Weiterlesen

Winterdienst anfragen, bevor der erste Schnee liegt

Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt. Wir nehmen es in Ruhe auf, und Sie erhalten Ihr individuelles Festpreis-Angebot, kostenlos und unverbindlich.

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