Was kostet ein Winterdienst?
Das hängt von Fläche, Lage und Vertragsmodell ab. Im Netz kursieren Spannen pro Quadratmeter, je Einsatz, pro Monat oder pro Saison, die sich kaum vergleichen lassen. Eine Übersicht der Marktspannen mit Quellen finden Sie in der Marktübersicht weiter oben auf dieser Seite. Für Ihr Grundstück erstellen wir nach einer kurzen Objektaufnahme ein individuelles Festpreis-Angebot, kostenlos und unverbindlich.
Wer haftet, wenn nicht geräumt ist?
Grundsätzlich der Grundstückseigentümer: Ihn trifft die Verkehrssicherungspflicht für die angrenzenden Gehwege. Stürzt dort jemand auf Schnee oder Glätte, drohen Schadensersatzforderungen. Die Durchführung der Räum- und Streupflicht lässt sich per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen; eine eingeschränkte Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer bestehen. Diese Übernahme ist der Kern unseres Winterdienstes.
Lohnt sich die Saisonpauschale, wenn es kaum schneit?
Die Saisonpauschale ist ein Planungsmodell: ein fester Betrag für die ganze Saison, unabhängig davon, wie oft tatsächlich geräumt wird. In milden Wintern zahlen Sie damit rechnerisch mehr pro Einsatz, in schneereichen deutlich weniger, dafür bleibt Ihr Budget ohne Überraschungen. Wer das Wetter-Risiko selbst tragen will, wählt den Bedarfsvertrag mit Abrechnung je Einsatz.
Muss ich im Urlaub selbst für geräumte Wege sorgen?
Ja, die Räum- und Streupflicht besteht auch, wenn Sie verreist, krank oder beruflich unterwegs sind. Eigentümer müssen dann selbst eine Vertretung organisieren, sonst bleibt die Haftung bei ihnen. Ein fester Winterdienst löst genau dieses Problem: Die Durchführung ist für die ganze Saison vertraglich geregelt, egal ob Sie zu Hause sind oder nicht.
Ab wann muss morgens geräumt sein?
Das regelt die jeweilige Kommune in ihrer Satzung. Üblich in der Region: Werktags müssen Gehwege ab ca. 7 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen ab ca. 9 Uhr. Maßgeblich ist immer die örtliche Regelung: Falkensee hat eine eigene Satzung, in Berlin gilt das Straßenreinigungsgesetz. Bei der Objektaufnahme klären wir, welche Zeiten für Ihr Grundstück gelten.
Gehören Streuarbeiten zum Winterdienst dazu?
Streuarbeiten gehören bei uns zum Winterdienst dazu. Welches Streumittel auf Ihren Flächen sinnvoll und örtlich zulässig ist und wie das Streugut im Vertrag berücksichtigt wird, klären wir bei der Objektaufnahme. So enthält das Festpreis-Angebot alles, was Sie für die Saison brauchen, ohne versteckte Posten.
Arbeitet ihr für private Eigentümer und für Gewerbe?
Beides. Unser Winterdienst richtet sich an Hausverwaltungen, WEG und Gewerbeobjekte ebenso wie an private Eigentümer, vom Gehweg am Einfamilienhaus bis zum Hof mit Zufahrten und Stellplätzen. Das Einsatzgebiet reicht von Wustermark über Falkensee, Nauen, Brieselang und Dallgow-Döberitz bis nach Spandau und Potsdam. Für größere Objekte finden Sie Details auf unserer Gewerbe-Seite.