Winterdienst-Einsatz an einem Mehrfamilienhaus: Mitarbeiter in JaWi-Jacke auf dem verschneiten Gehweg

Für Verwalter, Eigentümergemeinschaften und Betriebe

Winterdienst und Objektbetreuung für Hausverwaltungen, WEG und Gewerbe

JaWi übernimmt Winterdienst und Objektservice für Ihre Liegenschaften im Havelland: kurze Wege, ein fester Ansprechpartner und ein Vertrag, der Zuständigkeiten klärt.

Winterdienst 2026/27

Die Räum- und Streupflicht gilt, sobald Schnee liegt oder Glätte auftritt. Wer früh anfragt, geht mit Besichtigung und Festpreis-Angebot vorbereitet in die Saison.

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Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Betriebe stehen jeden Winter vor derselben Aufgabe: Die Räum- und Streupflicht muss für jede Liegenschaft zuverlässig erledigt sein, ohne dass jemand mehreren Firmen hinterhertelefoniert. JaWi ist dafür der eine Ansprechpartner: ein regionaler Hausmeisterservice aus Wustermark, haftpflichtversichert, mit Objektservice über das ganze Jahr. Statt einer Preisliste erhalten Sie ein individuelles Festpreis-Angebot, kostenlos und unverbindlich.

Gereinigtes Glasdach an einem Bürokomplex — Einsatzfoto aus der Gewerbe-Objektbetreuung

Hausverwaltung · WEG · Gewerbe

Für wen wir im Einsatz sind

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Winterdienst für Hausverwaltungen

Viele Objekte, viele Gehwege, viele Einzellösungen: Wer für jede Liegenschaft einen eigenen Räumdienst organisiert, telefoniert im Ernstfall mehreren Firmen hinterher und muss Eigentümern trotzdem belegen können, dass geräumt wurde.

JaWi übernimmt den Winterdienst für Ihre Objekte im Havelland, in Berlin-Spandau und Potsdam, auf Wunsch kombiniert mit ganzjährigem Objektservice von der Treppenhausreinigung bis zur Grünpflege. Welche Nachweise Sie gegenüber Eigentümern brauchen, legen wir im Vertrag gemeinsam fest.

Ein Vertrag und ein Ansprechpartner für alle Objekte, statt einer Liste von Einzeldienstleistern.

02

Winterdienst für Eigentümergemeinschaften (WEG)

Beim Gemeinschaftseigentum ist die Zuständigkeit oft ungeklärt: ein Räumplan, an den sich nicht alle halten, oder die stille Annahme, das Erdgeschoss werde es schon machen. Kommt es auf dem Gehweg zum Unfall, steht sofort die Haftungsfrage im Raum.

Wir übernehmen die Durchführung der Räum- und Streupflicht vertraglich geregelt, mit festgelegten Flächen und einem klaren Leistungsumfang, den die Gemeinschaft beschließen kann.

Die WEG hat eine geregelte Lösung statt einer offenen Streitfrage.

03

Winterdienst für Gewerbeflächen

Kundenwege, Parkplätze und Zufahrten müssen nutzbar sein, wenn Ihr Betrieb öffnet. Bleibt eine Fläche glatt, riskieren Sie Stürze auf Ihrem Gelände und im Zweifel die Haftung als Betreiber.

Winterdienst für Ihre Verkehrs- und Gewerbeflächen: Schneeräumung und Streuarbeiten nach vertraglich festgelegtem Umfang, dazu auf Wunsch ganzjährige Außenanlagenpflege: Rasen, Hecken, Laub.

Umfang und Prioritäten Ihrer Flächen stehen im Vertrag, nicht im Ungefähren.

Warum ein fester Winterdienst-Partner

Winterdienst ist ein Verlässlichkeitsgeschäft: Wer die Fläche übernimmt, muss beim ersten Schnee im Dezember genauso da sein wie beim Eisregen Ende Februar. Verwalter und Betriebe setzen deshalb auf einen festen Partner statt auf Einzellösungen.

Zur Rechtslage: Grundstückseigentümer sind verpflichtet, angrenzende Gehwege von Schnee und Glätte zu befreien. In vielen Kommunen der Region gilt das werktags ab etwa 7 Uhr, sonn- und feiertags ab etwa 9 Uhr; maßgeblich ist die jeweilige örtliche Satzung. Die Durchführung dieser Pflicht lässt sich per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen. Diese Übernahme regeln wir schriftlich, mit klar benannten Flächen.

  • Haftpflichtversichert: Der Betrieb, der bei Ihnen arbeitet, ist haftpflichtversichert.

  • Hendrik Wipper führt JaWi als Inhaber, Philipp Janetzki arbeitet fest im Team: ein Betrieb, ein fester Ansprechpartner.

  • Kurze Wege: Sitz in Wustermark, Einsatzgebiet Havelland, Berlin-Spandau und Potsdam.

  • Winterdienst und Ganzjahres-Leistungen kombinierbar, beides in einem Vertrag.

Winterdienst-Einsatz in einer Wohnanlage bei Dämmerung, Person mit Schneeschieber in JaWi-Arbeitsjacke

Alles aus einer Hand

Objektbetreuung über das ganze Jahr

Ein Objekt braucht mehr als geräumte Wege. JaWi betreut Liegenschaften ganzjährig, vom regelmäßigen Kontrollgang bis zur Kleinreparatur, damit kleine Mängel früh auffallen und kein teurer Schaden daraus wird.

Jede dieser Leistungen können Sie schon jetzt anfragen — einzeln oder kombiniert mit dem Winterdienst.

Fragen aus Verwaltung und Gewerbe

Wie läuft die Beauftragung ab?

Sie melden sich über die Kontaktseite oder telefonisch und nennen Objekt, Flächen und gewünschten Umfang. Wir sehen uns die Liegenschaft an, klären offene Punkte und erstellen ein individuelles Festpreis-Angebot, kostenlos und unverbindlich. Passt es, halten wir Flächen, Leistungsumfang und Vertragsmodell schriftlich fest und übernehmen ab dem vereinbarten Termin.

Gibt es Saison- oder Rahmenverträge?

Ja. Für den Winterdienst gibt es zwei Modelle: die Saisonpauschale mit einem festen Betrag für die ganze Saison und den Bedarfsvertrag mit Abrechnung je Einsatz. Verwalten Sie mehrere Objekte, bündeln wir alles in einer Vereinbarung mit einheitlichen Konditionen. Welches Modell für Ihre Flächen sinnvoll ist, klären wir im Angebot.

Wie wird die Durchführung dokumentiert?

Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften brauchen unterschiedlich detaillierte Nachweise, je nachdem, was gegenüber Eigentümern oder Versicherern belegbar sein muss. Deshalb legen wir Umfang und Nachweise im Vertrag gemeinsam fest, bevor die Saison beginnt. So steht vor der Saison fest, welche Nachweise Sie erhalten.

Können Sie mehrere Objekte in verschiedenen Orten übernehmen?

Ja, solange die Objekte in unserem Einsatzgebiet liegen: Wustermark, Falkensee, Nauen, Brieselang, Dallgow-Döberitz, Schönwalde-Glien, Berlin-Spandau und Potsdam. Sie erhalten für alle Liegenschaften einen Ansprechpartner und eine Vereinbarung. Bei Objekten außerhalb dieser Orte fragen Sie am besten kurz an; wir sagen Ihnen offen, ob wir die Fläche zuverlässig bedienen können.

Was passiert bei extremem Schneefall?

Bei starkem Dauerschneefall oder Eisregen ist nicht jede Fläche jederzeit frei; das kann Ihnen seriös niemand zusagen. Deshalb vereinbaren wir vorab eine Priorisierung, etwa Eingänge, stark genutzte Wege und Zufahrten zuerst, und arbeiten die vertraglich vereinbarten Flächen in dieser Reihenfolge ab.

Wer haftet, wenn trotzdem etwas passiert?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt zunächst beim Eigentümer. Per Vertrag überträgt er die Durchführung des Winterdienstes an uns; eine eingeschränkte Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer bestehen. Das ist allgemeine Rechtslage, keine Besonderheit von JaWi. Für unsere Arbeit gilt: Wir sind haftpflichtversichert, und der Leistungsumfang steht schriftlich im Vertrag.

Was kostet der Winterdienst für unsere Objekte?

Das lässt sich seriös erst nach einem Blick auf die Liegenschaften sagen: Flächen, Prioritäten und Vertragsmodell unterscheiden sich zu stark für eine Preisliste. Sie erhalten ein individuelles Festpreis-Angebot, kostenlos und unverbindlich. Eine Übersicht über die öffentlich genannten Marktspannen finden Sie auf unserer Winterdienst-Seite.

Sprechen wir über Ihre Objekte

Schicken Sie uns Ihre Objektliste oder rufen Sie kurz an: Sie erhalten ein individuelles Festpreis-Angebot, kostenlos und unverbindlich, am besten bevor der erste Schnee liegt.

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