Wie läuft die Beauftragung ab?
Sie melden sich über die Kontaktseite oder telefonisch und nennen Objekt, Flächen und gewünschten Umfang. Wir sehen uns die Liegenschaft an, klären offene Punkte und erstellen ein individuelles Festpreis-Angebot, kostenlos und unverbindlich. Passt es, halten wir Flächen, Leistungsumfang und Vertragsmodell schriftlich fest und übernehmen ab dem vereinbarten Termin.
Gibt es Saison- oder Rahmenverträge?
Ja. Für den Winterdienst gibt es zwei Modelle: die Saisonpauschale mit einem festen Betrag für die ganze Saison und den Bedarfsvertrag mit Abrechnung je Einsatz. Verwalten Sie mehrere Objekte, bündeln wir alles in einer Vereinbarung mit einheitlichen Konditionen. Welches Modell für Ihre Flächen sinnvoll ist, klären wir im Angebot.
Wie wird die Durchführung dokumentiert?
Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften brauchen unterschiedlich detaillierte Nachweise, je nachdem, was gegenüber Eigentümern oder Versicherern belegbar sein muss. Deshalb legen wir Umfang und Nachweise im Vertrag gemeinsam fest, bevor die Saison beginnt. So steht vor der Saison fest, welche Nachweise Sie erhalten.
Können Sie mehrere Objekte in verschiedenen Orten übernehmen?
Ja, solange die Objekte in unserem Einsatzgebiet liegen: Wustermark, Falkensee, Nauen, Brieselang, Dallgow-Döberitz, Schönwalde-Glien, Berlin-Spandau und Potsdam. Sie erhalten für alle Liegenschaften einen Ansprechpartner und eine Vereinbarung. Bei Objekten außerhalb dieser Orte fragen Sie am besten kurz an; wir sagen Ihnen offen, ob wir die Fläche zuverlässig bedienen können.
Was passiert bei extremem Schneefall?
Bei starkem Dauerschneefall oder Eisregen ist nicht jede Fläche jederzeit frei; das kann Ihnen seriös niemand zusagen. Deshalb vereinbaren wir vorab eine Priorisierung, etwa Eingänge, stark genutzte Wege und Zufahrten zuerst, und arbeiten die vertraglich vereinbarten Flächen in dieser Reihenfolge ab.
Wer haftet, wenn trotzdem etwas passiert?
Die Verkehrssicherungspflicht liegt zunächst beim Eigentümer. Per Vertrag überträgt er die Durchführung des Winterdienstes an uns; eine eingeschränkte Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer bestehen. Das ist allgemeine Rechtslage, keine Besonderheit von JaWi. Für unsere Arbeit gilt: Wir sind haftpflichtversichert, und der Leistungsumfang steht schriftlich im Vertrag.
Was kostet der Winterdienst für unsere Objekte?
Das lässt sich seriös erst nach einem Blick auf die Liegenschaften sagen: Flächen, Prioritäten und Vertragsmodell unterscheiden sich zu stark für eine Preisliste. Sie erhalten ein individuelles Festpreis-Angebot, kostenlos und unverbindlich. Eine Übersicht über die öffentlich genannten Marktspannen finden Sie auf unserer Winterdienst-Seite.